Datenschutz geht uns alle an und ist auf Grund „verschärfter Gesetzgebung*“ aktueller den je.
Sei es ein Unternehmen, das personenbezogene Daten verarbeitet, der Leistungserbringer gemäß § 302 SGB V – welcher sensible personenbezogene Daten erfasst und im Zuge der elektronischen Abrechnung an Dritte (Rechenzentren, Kostenträger) übermittelt - oder die Personalabteilung eines Unternehmens, die Mitarbeiterdaten sowie Daten von Bewerbern (ihre Lebensgeschichte) verwaltet – für alle kommt das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zur Anwendung.
Wir werden den Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes gerecht. Personenbezogene Daten, d. h. Angaben, durch die eine natürliche Person unmittelbar identifiziert werden kann oder die deren Identifikation ermöglichen, werden hier nicht erhoben.
Nachfolgend die Angaben gemäß § 5 TMG: