Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) regelt - in seiner aktuellen Fassung vom 14. August 2009 in 48 Paragraphen - "...die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten..." mit dem Zweck "...den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird...".
Sie beabsichtigen Produktinformationen (Werbung) an Unternehmen, Privatpersonen, Vereine oder Institutionen - mit denen Sie bisher in keiner Geschäftsbeziehung stehen - zu versenden, dann stellen sich für Sie nachfolgende Fragen...
- Was ist bei der Verwendung von Adressdatensätzen im Zusammenhang mit Werbung zu beachten?
- Wie ist im Fall des Widerspruchs (gegen die - Zusendung von Werbung - Verwendung der Adressdaten)
durch den Einzelnen zu verfahren?
Sie wollen Rechtssicherheit im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) - dann stehe ich Ihnen gern im Rahmen einer Datenschutzberatung zur Verfügung.
Datenschutzberatung - Berlin - Hamburg - Brandenburg - Mecklenburg Vorpommern - Externer Datenschutzbeauftragter - DSB TÜV - Datenschutz - Datenschutzberater
In Ihrem Unternehmen sind mehr als 9 Mitarbeiter mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten betraut, dann schreibt das BDSG in § 4f vor, dass Sie zur Bestellung eines "Beauftragten für den Datenschutz" verpflichtet sind. Zuwiderhandlungen gegen diesen oder andere Paragraphen des Bundesdatenschutzgesetzes können mit Geldbußen von mehreren Tausend EURO geahndet werden. Handeln Sie JETZT bevor es zu spät ist!
Sie wollen Rechtssicherheit im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) - dann stehe ich Ihnen gern im Rahmen einer Datenschutzberatung zur Verfügung.
Datenschutzberatung - Berlin - Hamburg - Brandenburg - Mecklenburg Vorpommern - Externer Datenschutzbeauftragter - DSB TÜV - Datenschutz - Datenschutzberater
Sie suchen Antworten auf nachfolgende Fragen und Themen rund um den Datenschutz im Unternehmen?
- Was sind personenbezogene Daten?
- Was ist das öffentliche Verfahrensverzeichnis?
- Was muss im öffentlichen Verfahrensverzeichnis stehen?
- Wem und in welcher Form muss das öffentliche Verfahrensverzeichnis zugänglich gemacht werden?
- Wer ist wann zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet?
- Was ist beim Arbeitnehmerdatenschutz zu beachten?
- Verschwiegenheitspflicht - Geschäftsgeheimnis - Schweigepflicht (Was, Wie, Wer)?
- Auftragsdatenverarbeitung - Wann, von wem, warum...?
All diese Fragen und noch mehr beantworte ich Ihnen gern im Rahmen einer Datenschutzberatung...