WhatsApp vs. Datenschutz - Nutzung im Unternehmen oder privat

WhatsApp im Unternehmen nutzen - WhatsApp vs. DatenschutzWhatsApp die plattformübergreifende mobile Nachrichten App zum Austausch von Textnachrichten, Bildern, Videos und Audiodateien aus Sicht des Datenschutzes. Was Sie bei – genauer vor - der Nutzung von WhatsApp im Unternehmen oder Unternehmensumfeld sowie in der WhatsApp-Gruppe - beachten bzw. bedenken sollten.

WhatsApp kurz vorgestellt – innovative Features der App

Bevor wir uns dem heiklen Thema „WhatsApp und der Datenschutz“ - der Nutzung dieser App im Unternehmen - zuwenden, wollen wir kurz auf die App und Ihre innovativen Features eingehen. Hierzu bedienen wir uns in Auszügen der Beschreibungen von der Webseite des Anbieters.

„WhatsApp Messenger ist eine plattformübergreifende mobile Nachrichten App, die es dir erlaubt Nachrichten auszutauschen ohne für SMS zahlen zu müssen. WhatsApp Messenger ist für iPhone, BlackBerry, Windows Phone, Android und Nokia erhältlich.“

Textnachrichten schreiben, Videos und Bilder oder andere Mediendateien mit dem Handy oder Smartphone austauschen – bis vor einigen Jahren war dies nur per SMS oder MMS möglich und bekanntermaßen mit – zum Teil – hohen Kosten verbunden. Doch dann hatten findige Programmierer eine App – WhatsApp eben – entwickelt und den mobilen Nachrichtenaustausch revolutioniert.

Ohne anfängliche Kosten kann und konnte man sich WhatsApp aus dem AppStore laden, installieren und  in Nullkommanichts Nachrichten und Daten mit Freunden, Bekannten und Kollegen – in Echtzeit - austauschen.

Kurz und gut WhatsApp ersetzte fortan bei vielen Millionen Nutzern die althergebrachten Nachrichtenformate wie SMS und MMS und hilft dabei viel Geld zu sparen – das ist natürlich echt cool und topp.

COOL und TOPP - ???

GENUG der zweifelsfrei positiven Aspekte – der Innovationen – kommen wir zu einem ernsten Thema – zum Schutz Ihrer persönlichen Daten - als potentiellen Nutzer dieser App.

WhatsApp Datenschutz und Datensicherheit Fehlanzeige?

Das WhatsApp in Puncto Datenschutz und Datensicherheit als problematisch zu bewerten ist, spätestens seit den TV-wirksamen Beiträgen in der Sendung SternTV ist dies hinlänglich bekannt. Kinderleichter Zugriff auf Nutzerdaten durch Dritte, Mängel in Bezug auf die sichere Übertragung also eine unverschlüsselte Übermittlung persönlicher Informationen und Daten sowie andere Sicherheitsmängel prägten in den vergangenen Jahren die Entwicklung und Geschichte von WhatsApp.

Das der Hersteller und Anbieter der App stets bemüht war und ist, lokalisierte und gemeldete Sicherheitslücken zu schließen, zwischenzeitlich auch eine wirksame Verschlüsselung der Daten implementiert hat kann leider über einen entscheidenden datenschutzrelevanten Punkt nicht hinwegtäuschen, den wir im nachfolgenden Absatz behandeln wollen.

Datenschutz - Deutschland vs. Amerika

Die WhatsApp Inc. - im Jahr 2014 durch facebook übernommen – ist ein privates Technologieunternehmen mit Sitz in Mountain View, Kalifornien - in den USA. Die WhatsApp Anfragen – also Textnachrichten und andere Daten werden auf die Server der WhatsApp Inc. in den USA übertragen und verarbeitet - dort offiziell nur für maximal 30 Tage gespeichert.

Nach erfolgreicher Zustellung der jeweiligen Nachricht wird Selbige laut Anbieter vom Server gelöscht und nicht dauerhaft gespeichert. Somit wird man Seitens WhatsApp den Anforderungen des Datenschutzes gerecht und die Privatsphäre des Nutzers gewahrt.

Seit Bekanntwerden von Aktivitäten der US-Geheimdienste – spätestens seit den Enthüllungen von Edward Snowden und dem sich daraus ergebenen NSA-Skandal im Jahr 2013 sollte wohl ein Jeder mitbekommen haben, dass die USA es in Sachen Datenschutz nicht so genau nehmen. Selbst vor dem Abhören des Handys von Bundeskanzlerin Merkel schreckten Sie nicht zurück – aber sicher hatten die NSA in diesem speziellen Fall eine „echte Terrorgefahr“ als interne Begründung ins Protokoll aufgenommen. Natürlich nicht aber warum auch immer die US-Behörden auf Daten über Ihre Landesgrenzen hinaus zugreifen – das wissen Sie wohl manchmal selber nicht – man tut es halt mal einfach so, wie es einem passt – frei nach dem Motto „Datenschutz was ist das“?

Was hat das aber nun mit WhatsApp zu tun?

Jedes amerikanische Unternehmen – also auch facebook und die WhatsApp Inc. -  kann durch eine amerikanische Behörde wie NSA, CIA, FBI oder Andere geheimdienstliche Institutionen – offiziell  nur per richterlicher Anordnung - zur Herausgabe von Informationen und Daten gezwungen werden. Das ist mitnichten so - das bestimmte Instanzen jederzeit auf Alles Zugriff haben – wenn Sie es nur wollen, kann als gegeben angesehen werden – wie die jüngst bekanntgewordenen Beispiele zeigen.

Electronic Frontier Foundation - EFF: WhatsApp versagt beim Datenschutz

Die Electronic Frontier Foundation – EFF – ist eine unabhängige Organisation in den USA, die unter Anderem jedes Jahr Anbieter auf die Einhaltung gewisser Standards prüft und dabei auch den Umgang mit personenbezogenen Daten sowie den Schutz vor Zugriff durch staatliche Instanzen bewertet.

Während Anbieter wie Apple sowie Yahoo Bestnoten und google eine immer noch gute Bewertung bekamen, schnitt WhatsApp im Test der EFF mit einem mageren Pünktchen desaströs ab. Auf den Punkt gebracht WhatsApp versagt in Puncto Datenschutz laut diesem unabhängigen Test auf ganzer Linie.

Nachzulesen ist dies unter nachfolgendem Link.
https://www.eff.org/who-has-your-back-government-data-requests-2015

Fazit – WhatsApp nutzen oder Finger weg?

Unser Fazit der datenschutzrechtlichen Bewertung von WhatsApp möchten wir in zwei Abschnitte aufteilen, da dies notwendig ist.

Einsatz bzw. Nutzung im Unternehmen

Vom Einsatz von WhatsApp im Unternehmen, Unternehmensumfeld oder im Zusammenhang gewerblicher Zwecke ist generell abzuraten, es sei denn, jeder Ihrer Mitarbeiter stimmt dem im Einzelfall zu und vor Allem, Sie haben vor Beginn der Nutzung eine entsprechende vertragliche Regelung – einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung gemäß § 11 BDSG – mit dem Anbieter geschlossen.

Neben der Telefonnummer und IP-Adresse werden mit Sicherheit weitere personenbezogene Daten via WhatsApp übertragen, weshalb Sie als juristische Person und verantwortliche Stelle – im Sinne des BDSG – einen solchen Vertrag mit Ihrem Auftragnehmer – WhatsApp eben – schließen müssten.

Beachten Sie bitte auch, dass sich auf Grund der technischen Möglichkeiten, die sich durch App, Smartphone und darin befindlicher Technik ein Bewegungsprofil erstellen lässt. Dies wiederum würde eine Verhaltens- und Leistungskontrolle ermöglichen, womit Sie einen sehr heiklen Punkt des Datenschutzrechtes tangieren und im ungünstigsten Fall mit einem Bußgeld rechnen müssten.

Vermeiden Sie Datenschutzverletzungen - gern können wir Sie als Unternehmen, Verein oder Institution in diesen, ähnlichen oder anderen datenschutzrelevanten Fragen als fachkundiger Partner unterstützen – kontaktieren Sie uns.

Diese APP privat nutzen Ja oder Nein?

Nun ja kommen wir zum Schluss zur Beantwortung der Frage, ob man – ob ich – WhatsApp als Privatperson zum Chatten und Datenaustausch mit Freunden und Bekannten nutzen sollte.

Das wir generell von der Verwendung dieser Nachrichten App abraten, hat sicher Niemand anders erwartet – klare Empfehlung – Finger weg von WhatsApp!

Wer jedoch kein Problem damit hat, seine ganz persönlichen Daten, seine intimsten Momente, sein Leben einem privaten US-Unternehmen anzuvertrauen und sich dem Datenhunger der US-amerikanischen Behörden ausliefern möchte, der möge sich diese App im AppStore downloaden und den LiveStream seines Lebensweges in die USA aktivieren.

Da WhatsApp Zugriff auf das persönliche Telefonbuch, auf die Rufnummern darin gespeicherter Personen – Freunde und Bekannte – erlangt, offenbart man dieser App auch Daten, die nicht nur den Nutzer selbst betreffen. Das sollte man sich doch bitte im Sinne der betroffenen Personen genau überlegen.

Wichtiger Hinweis für ehemalige Nutzer von WhatsApp – Account löschen

Sollten Sie WhatsApp nutzen bzw. genutzt haben und auf Grund eines Handy-Neuvertrages oder aus anderen Gründen Ihre alte Rufnummer nicht weiter nutzen, sprich aufgeben – denken Sie daran, den WhatsApp Account zu löschen.

Wie in der Vergangenheit – unter Anderem in SternTV – berichtet, wurden Chatverläufe und private Daten von Vorbesitzern der Rufnummer in einem neu installierten WhatsApp Account angezeigt. Somit konnte dieser Nutzer auf persönliche Informationen des vorherigen Rufnummernbesitzers zugreifen – Selbige lesen und verwerten.